dIeSE DREI BESCHREIBUNGEN SIND NEUE GRUNDVORAUSSETZUNGEN UM EINEN NEUEN E-SCOOTER ANZUMELDEN
ab: 01.01.2027
ZWEI Voneinander unabhängige HaNdBREMSEN
INTEGRIERTE BLINKER VORNE
INTEGRIERTE BLINKER HINTEN
zur Beruhigung:
ALLE VORHER ANGEMELDETEN E- SCOOTER, DIE DIESE VORAUSSETZUNGEN NICHT ERFÜLLEN, DÜRFEN SOLANGE WEITERVERSICHERT WERDEN, BIS SIE NICHT MEHR FAHRBAR SINd
auf gut deutsch "Schrott"
Leider sieht der Gesetzgeber hier keine möglichkeiten des Nachrüstens vor.
Die Voraussetzungen müssen bei Neukauf vorhanden sein

Sonstige Freiheiten oder gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter ohne Führerschein
Motor Maximal <600 Watt Dauernennleistung / 750 Watt (inklsv. Reibung)
Accu Es gibt keine Maximalbegrenzung. Allerdings muss der Accu mit dem Motor zusammen passen und der Controller musss es steuern können.
Wie abgebildet Lastenscooter oder mit Anhänger sind leider nicht zugelassen