dIeSE DREI BESCHREIBUNGEN SIND NEUE GRUNDVORAUSSETZUNGEN UM EINEN NEUEN E-SCOOTER ANZUMELDEN
ab: 01.01.2027
ZWEI Voneinander unabhängige HaNdBREMSEN
INTEGRIERTE BLINKER VORNE
INTEGRIERTE BLINKER HINTEN
zur Beruhigung:
ALLE VORHER ANGEMELDETEN E- SCOOTER, DIE DIESE VORAUSSETZUNGEN
NICHT ERFÜLLEN, DÜRFEN SOLANGE WEITERVERSICHERT WERDEN,
BIS SIE NICHT MEHR FAHRBAR SINd
auf gut deutsch "Schrott"
Leider sieht der Gesetzgeber hier keine möglichkeiten des Nachrüstens vor.
Die Voraussetzungen müssen bei Neukauf vorhanden sein

Sonstige Freiheiten oder gesetzlichen Vorgaben für
E-Scooter ohne Führerschein:
Motor Maximal <600 Watt Dauernennleistung / 750 Watt
(inklsv. Reibung)
Beim Accu wird es wahrscheinlich eine Maximalbegrenzung
von 60V geben.
Wie abgebildet Lastenscooter oder mit Anhänger sind
leider nicht zugelassen